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Disclaimer

Unter einem Disclaimer versteht man einen Haftungsausschluss im Internetrecht. Disclaimer treten daher hauptsächlich auf Internetseiten und in E- Mails in Erscheinung. Die Rechtskraft solcher Disclaimer wird bis heute umfassend diskutiert. Für E-Mails hat sich mittlerweile durchgesetzt, dass ein Disclaimer grundsätzlich keine Rechtskraft entfaltet. Dies hängt damit zusammen, dass ein automatisch eingefügter Disclaimer nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bewerten ist und diese, um wirksam sein zu können, vorab bekanntgemacht worden sein müssten.

Anders ist die Rechtskraft von Disclaimern auf Webseiten zu bewerten. Mittels eines Disclaimers versuchen sich Webseitenbetreiber häufig von den von ihnen gesetzten Links zu distanzieren. Dieser Versuch ist auf ein häufig missverstandenes Urteil des Landgerichts Hamburg zurückzuführen. Die Richter haben damals entscheiden, dass eine bloße Erklärung für fremde Inhalte keine Haftung übernehmen zu wollen nicht ausreicht. Es kommt vielmehr darauf an, ob sich der Linksetzer im Zusammenhang mit den Links von deren Inhalt distanziert oder ob er sich eben gerade darauf beruft und sich somit die Inhalte der verlinkten Seite in gewisser Art und Weise zu eigen macht.

Ob ein Disclaimer auf einer Webseite also tatsächlich zu einer Haftungsbefreiung führt ist somit Einzelfall abhängig und bedarf genauer rechtlicher Betrachtung.

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Jens Schulte-Bromby, LL.M.

Jens Schulte-Bromby, LL.M.

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